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Diskutiere Der Allgemeinwissen Thread im Rätsel-Ecke Forum auf Die Rote Rose - Your German Porn Rapidshare Board; danke girli is wirklich intressant tippen würd ich auch auf haftpflicht aber das aus dem ..
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  1. #41
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    danke girli is wirklich intressant

    tippen würd ich auch auf haftpflicht aber das aus dem buch is isses bestimmt irgendwas anderes
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  2. #42
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    Zitat Zitat von emzk2 Beitrag anzeigen
    Meine Theorie:
    Da das Kind noch minderjährig ist, ist es in der Regel mit über die Eltern versichert. Da es sich hierbei um einen Unfall gehandelt hat, würde ich behaupten die Haftplicht der Eltern ersetzen einen größeren Betrag des Schadens, einen geringen Teil müssen sie unter Umständen als Selbstbeteiligung zahlen.

    Nach deinem letzten Tipp, würde ich fast vermuten, dass die Versicherung nicht zahlt, da der Bengel sich nicht festhalten durfte.
    Zitat Zitat von girlie01 Beitrag anzeigen
    Das "Lexikon der Rechtsirrtümer" ist wirklich sehr interessant.
    Ist die Antwort von emzk2 denn richtig?

    Ich würde ja denken die Haftpflicht zahlt alles
    Allerdings ist das nur geraten.
    Nein, ist falsch
    So etwas wie "Eltern haften für ihre Kinder" gibt es per Gesetz gar nicht. Jeder Mensch ist ab einem Alter von 7 Jahren grundsätzlich für sein Handeln selbst verantwortlich. Sippenhaft gibt es nicht!

    D.h. da das Kind in diesem Fall sogar älter als 7 Jahre alt ist, muss es für den entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln aufkommen. Da Kinder in diesem Alter für gewöhnlich nicht so viel Geld haben, wird der Geschädigte wohl vorerst kein Geld zu Gesicht bekommen. Er kann sich aber noch Jahre später, wenn das Kind z.B. seinen ersten Nebenjob hat, an das Kind wenden und Ersatz des Schadens verlangen. Der Zeitraum ist allerdings auf 30 Jahre begrenzt...

    Die Haftpflichversicherung der Eltern interessiert sich für den gesamten Vorfall überhaupt nicht, da sie nur für Fehlverhalten der Eltern aufkommen muss. Da den Eltern aber kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist - sie sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen - ist ihnen kein Vorwurf zu machen, die Haftpflicht muss nicht zahlen.

    Nur wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen wären, wenn das Kind also für die Eltern erkennbar vor hatte, den TV absichtlich herunterzuwerfen und sie nicht eingeschritten wären, wäre ihnen ein Schuldvorwurf zu machen und die Haftpflichtversicherung hätte für den Schaden aufkommen müssen.


    ---

    Da ihr alle weit weit weg von der Lösung wart, neuer Fall:

    Gina W. geht abends mit Freunden in ein großes Restaurant. Ihren 4.000 € Robbenfellmantel hängt sie in die (einzige) Garderobe im Eingangsbereich des Restaurantes. Über der Garderobe hängt ein deutlisch erkennbares Schild mit der Aufschrift "Keine Haftung für Garderobe". Da ihre Begleiterinnen rauchen möchten, wird ihnen ein Tisch in einem extra Raum, welcher aus Nichtraucherschutzgründen vom Rest des Restaurantes abgetrennt ist, zugewiesen.
    Als sie zwei Stunden später das Restaurant verlassen wollen, hängt statt dem Mantel nur noch eine 60 Euro Aldi-Regenjacke in der Garderobe.
    Wie ist die Rechtslage?
    Geändert von Dr Cox (28.04.2008 um 00:36 Uhr)
    "Ich glaube an einen gütigen Gott, der kleinen Lügen vergibt, so lange sie zu erholsamem Sex führen" - Charlie Harper

  3. #43
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    Zitat Zitat von Dr Cox Beitrag anzeigen

    Da ihr alle weit weit weg von der Lösung wart, neuer Fall:

    Gina W. geht abends mit Freunden in ein großes Restaurant. Ihren 4.000 € Robbenfellmantel hängt sie in die (einzige) Garderobe im Eingangsbereich des Restaurantes. Über der Garderobe hängt ein deutlisch erkennbares Schild mit der Aufschrift "Keine Haftung für Garderobe". Da ihre Begleiterinnen rauchen möchten, wird ihnen ein Tisch in einem extra Raum, welcher aus Nichtraucherschutzgründen vom Rest des Restaurantes abgetrennt ist, zugewiesen.
    Als sie zwei Stunden später das Restaurant verlassen wollen, hängt statt dem Mantel nur noch eine 60 Euro Aldi-Regenjacke in der Garderobe.
    Wie ist die Rechtslage?
    Rechtslage die Jacke muss ersetzt werden ... Ich meine das hat irgendwas damit zutun, dass für die Jacke gehafftet werden mudd und für denn Inhalt in der Jacke nicht ...

  4. #44
    ... mag intheVIP Benutzerbild von Chenda
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    Der Restaurant-Besitzer kann sich durch dieses Schild nur dann von der Haftung freikaufen, wenn es dem Gast möglich ist die Garderobe, besonders seine Jacke ständig einzusehen. Ist die Sicht aus Gründen verwehrt die dem Gast nicht zur Last gelegt werden können - in diesem Fall dadurch, dass er/sie sich in einem anderen Raum aufhalten muss (rauchen) - dann haftet der Restaurant Inhaber für den Verlust der Jacke.
    Ich nehme aber an, dass er nicht die vollen 4000 € ersetzen muss. Für den Inhalt der Jacke ist allein der Jackenbesitzer verantwortlich.
    Danke für's lesen.


  5. #45
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    100 % sicher ? hab eben noch a bissl recheriert und das gefunden ...

    Problematischer würde es, wenn der Gastwirt ausdrücklich „anordnet“, dass mitgebrachte Garderobe in einem gesonderten, aber unverschlossenen und unbewachten Raum abzulegen ist. In einem solchen Falle kann man von einer Obhutspflicht des Gastwirtes ausgehen.

    Aber sonst stand da das der Kunde immer selbst für seine Klamotten zuständig ist ...
    Habe aber auch gelesen das es in Diskotheken etwas anderes ist weil man die Jacken da nicht dauerhaft im Auge haben kann .. aber in die Diskos bezahlt man ja auch meistens dafür das die jacke angegeben werden kann ... Somit kommt ein Aufbewahrungsvertrag zustande ... Würde meine Meinung nochmal revidieren und sage nun er muss nicht haften ...

  6. #46
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    Zitat Zitat von Chenda Beitrag anzeigen
    Der Restaurant-Besitzer kann sich durch dieses Schild nur dann von der Haftung freikaufen, wenn es dem Gast möglich ist die Garderobe, besonders seine Jacke ständig einzusehen. Ist die Sicht aus Gründen verwehrt die dem Gast nicht zur Last gelegt werden können - in diesem Fall dadurch, dass er/sie sich in einem anderen Raum aufhalten muss (rauchen) - dann haftet der Restaurant Inhaber für den Verlust der Jacke.
    Ich nehme aber an, dass er nicht die vollen 4000 € ersetzen muss. Für den Inhalt der Jacke ist allein der Jackenbesitzer verantwortlich.


    Obs der volle Betrag wird, weiss ich grad allerdings auch nicht sicher. Ich gehe eher vom Zeitwert aus...
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  7. #47
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    Dann bin ich jetzt wohl dran?

    Ok, dann habe ich hier ein Rätsel:

    Was haben die folgenden Begriffe gemeinsam?

    - bittere Süße
    - konstanter Wandel
    - kalte Glut
    - vegetarisches Steak
    Danke für's lesen.


  8. #48
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Es sind alles Oxymorone.

    Sinnbilder, die einen Widerspruch in sich selbst ergeben.

    -schwarze Milch
    -helle Nacht
    -mutiger Feigling

    usw.

    cheers

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  9. #49
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    Richtig,

    war wohl zu leicht ^^
    Kratergecko ist dran.
    Danke für's lesen.


  10. #50
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Aus welchem Buch, welches berühmten Schriftstellers, stammt dieses Zitat?

    „Mich ergeben! Auf Gnad und Ungnad! Mit wem redet Ihr! Bin ich ein Räuber! Sag deinem Hauptmann: Vor Ihro Kaiserliche Majestät hab ich, wie immer, schuldigen Respekt. Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!“

    Achja, Google == Cheaten in dem fall...

    cheers

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  11. #51
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    Zitat Zitat von Kratergecko Beitrag anzeigen
    Aus welchem Buch, welches berühmten Schriftstellers, stammt dieses Zitat?

    „Mich ergeben! Auf Gnad und Ungnad! Mit wem redet Ihr! Bin ich ein Räuber! Sag deinem Hauptmann: Vor Ihro Kaiserliche Majestät hab ich, wie immer, schuldigen Respekt. Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!“

    Achja, Google == Cheaten in dem fall...

    cheers
    Ich meine ich habe es als Referat mal in der Schule gehört ... Ich meine es ist von unserem Wolfgang mehr weiß ich aber nichtmehr ...

    werd mal *spicken* will denn Namen wissen ...

  12. #52
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Ja, Wolfgang ist schonmal richtig.

    Wenn niemand auf das Buch kommt geht die nächste Frage an dich.

    cheers

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  13. #53
    ALF
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    hmm das einzige was ich von Goethe kenne ist Werther und Faust.... in Werther (die Leiden des jungen Werther) kommt sowas garantiert nicht vor....

    also Faust? rest kenn ich nur Gedichte
    Last Uploads: Tsubaki House (Asian) - First Class 2, QE-020(XviD+MP3).avi (Name unbekannt)
    Next Upload: Jenna Loves Pain
    ˆ\_/
    .O.o

  14. #54
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    Zitat Zitat von ALF Beitrag anzeigen
    hmm das einzige was ich von Goethe kenne ist Werther und Faust.... in Werther (die Leiden des jungen Werther) kommt sowas garantiert nicht vor....

    also Faust? rest kenn ich nur Gedichte
    Neee - im Faust steht das garantiert auch nicht. Goethe hat ja nicht nur Faust und Werther geschrieben. Wir haben in der Schule außer Gedichten von Goethe und den beiden bisher genannten Büchern auch noch der "Götz von Berlichingen" und "Die Wahlverwandtschaften" sowie seine "Italienische Reise" gelesen.
    Ich glaube nicht, dass es aus seiner Italienischen Reise stammt und also fallen mir nu zwei Bücher ein aus denen es stammen könnte - einfach weil ich nicht mehr von ihm kenne ^^
    Götz von Berlichingen
    Wahlverwandtschaften

    Tja, aber mehr weiß ich auch net ^^

  15. #55
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    Naja girlie01 hat es ja schon eingeschränkt.

    Dann tippe ich mal auf "Götz von Berlichingen"
    Danke für's lesen.


  16. #56
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Es ist/war der Götz.


    Nächste bitte

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  17. #57
    ... mag intheVIP Benutzerbild von Chenda
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    Folgende Situation:
    Ein 17 jähriger Junge hat eine Freundin (15) und diese möchte die Nacht bei ihm verbringen. Wie ist die Rechtslage?
    Machen sich die Eltern wegen Kuppelei schuldig, wenn sie dem zustimmen?
    Geändert von Chenda (04.05.2008 um 19:36 Uhr)
    Danke für's lesen.


  18. #58
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    Das wort Kupplerei ist mir noch nie untergekommen Oo

    Mit meinem Halbwissen würde ich sagen, dass die Übernachtung legitim ist, da er noch nicht volljährig ist und von psychischen problemen der 15-jährigen nicht die rede ist.

    Aber egal wie die rechtslage auch sein mag finde ich, dass es kein gesetz geben sollte, was so etwas verbietet.

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  19. #59
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    Die Eltern machen sich nicht strafbar, da keine Zwangslage ausgenutzt und auch kein Geld bezahlt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das Mädchen in der Lage ist sich frei sexuell selbst zu bestimmen.

    Bin mir ziemlich sicher, dashalb mal ne neue Frage:

    Was ist ein Googolplexian?
    Nicht fuschen!
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  20. #60
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    ich glaub das war eine zahl, aber bin mir nicht mehr sicher ob verdammt verdammt klein oder verdammt verdammt groß

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