Diskutiere Der Allgemeinwissen Thread im Rätsel-Ecke Forum auf Die Rote Rose - Your German Porn Rapidshare Board; Original von Snoopsche
*Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu ..
*Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu faul ist selber nach einer Lösung zu suchen. ( oder ist die Matheaufgabe vielleicht Allgemeinbildung? )
hehe....das ist nicht Mathe sondern Physik und auch keine Hausaufgabe
ich denke aber schon, dass man so eine Aufgabe als Allgemeinbildung vorraussetzen kann?!? Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung
*Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu faul ist selber nach einer Lösung zu suchen. ( oder ist die Matheaufgabe vielleicht Allgemeinbildung? )
hehe....das ist nicht Mathe sondern Physik und auch keine Hausaufgabe
ich denke aber schon, dass man so eine Aufgabe als Allgemeinbildung vorraussetzen kann?!? Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung
Ich sag mal nein. Das ist Physik und kein Allgemeinwissen. ich hab das in der elften abgewählt und bin froh drum. Da ham wir zwar sowas gemacht, aber bis jetzt nie wieder.
Das könnte man evtl mit den Regeln asu der Fahrschule von wegen Bremsweg und Abstand machen, die sind aber ja nur Faustregeln. Und es hat ja auch nciht jeder nen Führerschein, deshalb ist es auch zu vernachlässigen.
Ich sehe ja auch nicht mein vertiefteres Chemie Wissen als allgemeinbildung an, obwohl man schon wissen könnte was die Oktanzahl bedeutet, aber ich glaub das wissen die wenigsten.
Aber nun gut.
Zu Geckos Frage. Alleina us meinem Sprachgefühl würde ich das erste nehmen. Mein englsichlehrer würde mich jetzt aber bestimmte rschlagen, da wir warscheinlich selbst für sowas ne REgel gemacht haben
Ach ja, cih stimme ÖffÖff zu. Der satz ist eh falsch
My new computer came with Windows 7. Windows 7 is much more user-friendly than Windows Vista. I don't like that.
Er will anscheinend nicht...
Da mach ich halt weiter
"Eine Ehepaar ist mit seinem 8-jähirgen Sohn zu Besuch bei Freunden.
Aus Unachtsamkeit stößt der Sohnemann dort den 5000 Euro Plasmafernseher der Freunde von der Wand und der Fernseher geht zu Bruch.
Wer zahlt den Schaden?"
Antwort ausführlich begründen!
"Ich glaube an einen gütigen Gott, der kleinen Lügen vergibt, so lange sie zu erholsamem Sex führen" - Charlie Harper
Hmm, so ganz genau kann ich es nicht belegen, da ich dafür noch zu wenig ahnung habe.
Aber aus dem was ich weis, würde ich sagen, dass es die Eltern des Kindes über die Haftpflichtversicherung, sofern sie eine haben abwickeln können.
Dass es die Freunde bezahlen müssen ist eher unwarscheinlich. Ich schätze da geht es wirklich so nach dem Motto, wers kaputt macht muss es auch bezahlen. Das wäre zwar der Sohn, aber da er ja zu Jung ist sein Vormund, die Eltern.
Wären wir in den USA könnte man nach eingehender Prüfung der halterung und wenn man zum Entschluss kommt, das die vorgeschriebenen Befestigung vom Hersteller ungenügend ist auch einen Prozess gegen den Hersteller führen. Zumindest kommt mir das Rechtssystem so vor, weil man hört ja des öfteren so dubiose News.
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Haftpflicht ist die Pflicht einem anderen den verursachten Schaden zu ersetzen (oder so.. ?() in diesem Sinne schliesse ich mich geddo an und tippe auf Haftpflicht & Eltern des Kindes..
Wären wir in den USA könnte man nach eingehender Prüfung der halterung und wenn man zum Entschluss kommt, das die vorgeschriebenen Befestigung vom Hersteller ungenügend ist auch einen Prozess gegen den Hersteller führen. Zumindest kommt mir das Rechtssystem so vor, weil man hört ja des öfteren so dubiose News.
dem kann ich nur zustimmen. da wird aus 5000 eur gleich mal ganz schnell ne 5 millionen eur klage
Ich würde mal davon ausgehen das die Besitzer des Fernsehers zumindest eine teilschuld trifft. Wenn ein acht jähriger Junge ohne besondere Kräfte (z.B. Kinderbodybuilding) den Fernseher runterschmeissen kann ist dieser vermutlich nicht ordnungsgemäß befestigt worden. Auf der seite der Eltern kann hingegen erschwerend hinzukommen das sie ihre Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Wenn beides nicht zutreffend ist d.h. Ordnungsgemäss befestigt und das Kind wurde beaufsichtigt ist noch zu berücksichtigen ob es dem Kind erlaubt war an den TV zu gehen oder nicht. Wenn es den Fernseher mit Erlaubnis der Besitzer genutzt und in folge dessen herunter geworfen hat liegt die schuld wider anders als wenn es keine Erlaubnis hatte und eigenmächtig gehandelt hat. Hier kommt dann wieder die Aufsichtspflicht.
Die Versicherungen beider Seiten werden sich hier vermutlich ziemlich behacken und welcher Rechtsauffassung man nun folgen will hängt stark von der eigenen Position ab.
Ok das war jetzt keine Antwort im eigentlichen Sinne aber bei solchen Rechtlichen Konstruktionen wirds halt schnell sehr komplex.
Das Kind musste, als es an dem TV vorbei ging, überraschend heftig niesen und stolperte dabei über seine eigenen Füße. Im Sturz griff das Kind versehentlich nach dem TV, welcher allerdings ordnungsgemäß befestigt war.
Das Kind hat Nase und Füßee ansonsten aber für gewöhnlich unter Kontrolle und wirft für gewöhnlich auch keine teuren Gegenstände um.
Alle Personen befinden sich zur Tatzeit in der BRD und sind deutsche Staatsbürger ohne Einschränkungen ihrer geistigen Fähigkeiten!
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Jura muss man dafür gar nicht studiert haben. Ich hab die Frage aus dem Hörbuch "Lexikon der Rechtsirrtümer". Super interessant, man glaubt gar nicht was man alles darf (und was nicht)!
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Meine Theorie:
Da das Kind noch minderjährig ist, ist es in der Regel mit über die Eltern versichert. Da es sich hierbei um einen Unfall gehandelt hat, würde ich behaupten die Haftplicht der Eltern ersetzen einen größeren Betrag des Schadens, einen geringen Teil müssen sie unter Umständen als Selbstbeteiligung zahlen.
Nach deinem letzten Tipp, würde ich fast vermuten, dass die Versicherung nicht zahlt, da der Bengel sich nicht festhalten durfte.
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