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Diskutiere Der Allgemeinwissen Thread im Rätsel-Ecke Forum auf Die Rote Rose - Your German Porn Rapidshare Board; Original von Snoopsche *Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu ..
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  1. #21
    Lebende Foren Legende Benutzerbild von Boddlwoi
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    Original von Snoopsche


    *Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu faul ist selber nach einer Lösung zu suchen. ( oder ist die Matheaufgabe vielleicht Allgemeinbildung? )

    hehe....das ist nicht Mathe sondern Physik und auch keine Hausaufgabe

    ich denke aber schon, dass man so eine Aufgabe als Allgemeinbildung vorraussetzen kann?!? Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung

  2. #22
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Wer sich nicht selbst bescheißen will, der versucht das ganze wirklich ausm kopf.

    okay, hier mal ein versuch der bundesländer, wobei das mit hauptstädten echt schwer wird...

    Bremen - Bremen
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    Niedersachsen - Hannover
    Thüringen - Erfurt
    Mecklenburg Vorpommern - Schwerin
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    Hessen -
    Rheinland Pfalz -
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    Bayern - München

    We need to train our imagination on the little lies so that we can believe in the big lies - like "Justice," "Truth".

  3. #23
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    hier mal noch die Fehlenden.....

    Hessen - Wiesbaden
    Rheinland Pfalz - Mainz
    Sachsen Anhalt - Magdeburg
    Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf


    der Rest dürfte richtig sein.... machst du weiter?

  4. #24
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Etwas trickreich, aber man kann es denke ich doch als Allgemeinbildung durchgehen lassen.

    Es gibt 2 verschiedene Lösungen.

    Which is correct, seven and five IS thirteen, or seven and five ARE thirteen?
    cheers

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  5. #25
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    das erste

    (sollte es richtig sein, so dürft ihr mich ruhig überspringen, komme verutlich erst wieder am Samstag online)

  6. #26
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    ich denke mal dass wie im deutschen zahlen in der einzahl sind...
    also is ersteres richtig

  7. #27
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    7 und 5 = 13?

  8. #28
    Bunrakuken Fukumitsu

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    Original von Boddlwoi
    Original von Snoopsche


    *Anmerkung von mir* Manche Aufgaben klingen wie Hausaufgaben, für die man zu faul ist selber nach einer Lösung zu suchen. ( oder ist die Matheaufgabe vielleicht Allgemeinbildung? )

    hehe....das ist nicht Mathe sondern Physik und auch keine Hausaufgabe

    ich denke aber schon, dass man so eine Aufgabe als Allgemeinbildung vorraussetzen kann?!? Wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung
    Ich sag mal nein. Das ist Physik und kein Allgemeinwissen. ich hab das in der elften abgewählt und bin froh drum. Da ham wir zwar sowas gemacht, aber bis jetzt nie wieder.
    Das könnte man evtl mit den Regeln asu der Fahrschule von wegen Bremsweg und Abstand machen, die sind aber ja nur Faustregeln. Und es hat ja auch nciht jeder nen Führerschein, deshalb ist es auch zu vernachlässigen.
    Ich sehe ja auch nicht mein vertiefteres Chemie Wissen als allgemeinbildung an, obwohl man schon wissen könnte was die Oktanzahl bedeutet, aber ich glaub das wissen die wenigsten.
    Aber nun gut.
    Zu Geckos Frage. Alleina us meinem Sprachgefühl würde ich das erste nehmen. Mein englsichlehrer würde mich jetzt aber bestimmte rschlagen, da wir warscheinlich selbst für sowas ne REgel gemacht haben
    Ach ja, cih stimme ÖffÖff zu. Der satz ist eh falsch

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  9. #29
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    Das zweite ist vom englischen Sprachgebrauch her richtig.

    Würde man sagen seven ADDED to five is twelve wäre es wieder das andere.

    Da aber oeff oeff als einziger eine richtige antwort gepostet hat darf er

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  10. #30
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    Er will anscheinend nicht...
    Da mach ich halt weiter


    "Eine Ehepaar ist mit seinem 8-jähirgen Sohn zu Besuch bei Freunden.
    Aus Unachtsamkeit stößt der Sohnemann dort den 5000 Euro Plasmafernseher der Freunde von der Wand und der Fernseher geht zu Bruch.
    Wer zahlt den Schaden?"


    Antwort ausführlich begründen!
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  11. #31
    Bunrakuken Fukumitsu

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    Hmm, so ganz genau kann ich es nicht belegen, da ich dafür noch zu wenig ahnung habe.
    Aber aus dem was ich weis, würde ich sagen, dass es die Eltern des Kindes über die Haftpflichtversicherung, sofern sie eine haben abwickeln können.
    Dass es die Freunde bezahlen müssen ist eher unwarscheinlich. Ich schätze da geht es wirklich so nach dem Motto, wers kaputt macht muss es auch bezahlen. Das wäre zwar der Sohn, aber da er ja zu Jung ist sein Vormund, die Eltern.

    Wären wir in den USA könnte man nach eingehender Prüfung der halterung und wenn man zum Entschluss kommt, das die vorgeschriebenen Befestigung vom Hersteller ungenügend ist auch einen Prozess gegen den Hersteller führen. Zumindest kommt mir das Rechtssystem so vor, weil man hört ja des öfteren so dubiose News.

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  12. #32
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    Haftpflicht ist die Pflicht einem anderen den verursachten Schaden zu ersetzen (oder so.. ?() in diesem Sinne schliesse ich mich geddo an und tippe auf Haftpflicht & Eltern des Kindes..

    Wären wir in den USA könnte man nach eingehender Prüfung der halterung und wenn man zum Entschluss kommt, das die vorgeschriebenen Befestigung vom Hersteller ungenügend ist auch einen Prozess gegen den Hersteller führen. Zumindest kommt mir das Rechtssystem so vor, weil man hört ja des öfteren so dubiose News.
    dem kann ich nur zustimmen. da wird aus 5000 eur gleich mal ganz schnell ne 5 millionen eur klage
    thx 2 Doggystyle69


  13. #33
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    Warten wir noch ein paar weitere Antworten ab, ein Volltreffer ist noch nicht dabei
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  14. #34
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    Ich würde mal davon ausgehen das die Besitzer des Fernsehers zumindest eine teilschuld trifft. Wenn ein acht jähriger Junge ohne besondere Kräfte (z.B. Kinderbodybuilding) den Fernseher runterschmeissen kann ist dieser vermutlich nicht ordnungsgemäß befestigt worden. Auf der seite der Eltern kann hingegen erschwerend hinzukommen das sie ihre Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Wenn beides nicht zutreffend ist d.h. Ordnungsgemäss befestigt und das Kind wurde beaufsichtigt ist noch zu berücksichtigen ob es dem Kind erlaubt war an den TV zu gehen oder nicht. Wenn es den Fernseher mit Erlaubnis der Besitzer genutzt und in folge dessen herunter geworfen hat liegt die schuld wider anders als wenn es keine Erlaubnis hatte und eigenmächtig gehandelt hat. Hier kommt dann wieder die Aufsichtspflicht.
    Die Versicherungen beider Seiten werden sich hier vermutlich ziemlich behacken und welcher Rechtsauffassung man nun folgen will hängt stark von der eigenen Position ab.

    Ok das war jetzt keine Antwort im eigentlichen Sinne aber bei solchen Rechtlichen Konstruktionen wirds halt schnell sehr komplex.

  15. #35
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    Ich präzisiere mal:

    Das Kind musste, als es an dem TV vorbei ging, überraschend heftig niesen und stolperte dabei über seine eigenen Füße. Im Sturz griff das Kind versehentlich nach dem TV, welcher allerdings ordnungsgemäß befestigt war.

    Das Kind hat Nase und Füßee ansonsten aber für gewöhnlich unter Kontrolle und wirft für gewöhnlich auch keine teuren Gegenstände um.

    Alle Personen befinden sich zur Tatzeit in der BRD und sind deutsche Staatsbürger ohne Einschränkungen ihrer geistigen Fähigkeiten!

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  16. #36
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    WAT LOS Leute?
    Keine Ahnung?
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  17. #37
    LEG END ARY Benutzerbild von Kratergecko
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    Mein Tipp wäre private Haftpflicht, aber ich bin ja nun kein Jura Student^^

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  18. #38
    Trinkfest Benutzerbild von Dr Cox
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    Jura muss man dafür gar nicht studiert haben. Ich hab die Frage aus dem Hörbuch "Lexikon der Rechtsirrtümer". Super interessant, man glaubt gar nicht was man alles darf (und was nicht)!
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  19. #39
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    Meine Theorie:
    Da das Kind noch minderjährig ist, ist es in der Regel mit über die Eltern versichert. Da es sich hierbei um einen Unfall gehandelt hat, würde ich behaupten die Haftplicht der Eltern ersetzen einen größeren Betrag des Schadens, einen geringen Teil müssen sie unter Umständen als Selbstbeteiligung zahlen.

    Nach deinem letzten Tipp, würde ich fast vermuten, dass die Versicherung nicht zahlt, da der Bengel sich nicht festhalten durfte.

  20. #40
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    Das "Lexikon der Rechtsirrtümer" ist wirklich sehr interessant.
    Ist die Antwort von emzk2 denn richtig?

    Ich würde ja denken die Haftpflicht zahlt alles
    Allerdings ist das nur geraten.

    Download des neuen Lexikons der Rechtsirrtümer als pdf von Rapidshare.com
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